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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für den AEH-Förderkreis des Deutschen Evangelischen Frauenbundes, Landesverband Bayern e.V.

§ 1 Name und Sitz
Die Gruppierung führt den Namen: "AEH-Förderkreis des Deutschen Evangelischen Frauenbundes, Landesverband Bayern e.V." (AEH = Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Haushaltsführungskräfte)
Sitz ist die Geschäftsstelle des DEF-Landesverbandes

§ 2 Ziele und Aufgaben
Aufgaben des AEH-Förderkreises sind:

Wahrnehmung und Vertretung der Belange evangelischer Frauen in Fragen des privaten Haushalts und die Bewusstmachung seiner wirtschafts- und gesellschaftlichen Bedeutung in christlicher Verantwortung.

Mitarbeit im Berufsbildungsausschuss für Hauswirtschaft, in Prüfungsausschüssen, im Bayerischen Landesausschuss für Hauswirtschft e.V., in der Verbraucherzentrale Bayern, in der Evangelischen Frauenarbeit in Bayern.

§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied im Förderkreis können Frauen, und Institutionen werden, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehören und die die Ziele und Aufgaben des Förderkreises unterstützen wollen.
Die Mitgliedschaft im AEH-Fördekreis wird schriftlich beantragt. Die Höhe des Beitrags im AEH-Förderkreis legt die Mitgliederversammlung fest, wobei DEF-Mitglieder einen ermäßigten Beitrag zahlen.

§ 4 Finanzmittel
Die finanziellen Angelegenheiten des AEH-Förderkreises werden durch die Geschäftsstelle des DEF-Landesverbandes Bayern wahrgenommen.

§ 5 Organe des AEH-Förderkreises

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung
Einmal jährlich beruft der Vorstand eine Mitgliederversammlung ein. Diese nimmt den Jahresbericht entgegen, beschließt Projektgruppen, die Entlastung des Vorstands und die Höhe des Mitgliedsbeitrages.
Die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Projektgruppen werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Verlängerung ist möglich.

§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus der

  • 1. Vorsitzenden
  • 2 stellvertretenden Vorsitzenden
  • 2 Schriftführerinnen

Gewählt wird für die Dauer von vier Jahren. Wiederwahl ist möglich.
Die Leiterinnen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Projekte und die 1. und 2. Vorsitzende des DEF-Landesverbandes Bayern sind Kraft ihrer Ämter Mitglieder des Vorstands. Die Geschäftsführerin des Landesverbandes nimmt an den Sitzungen teil, sie hat kein Stimmrecht.
Der Vorstand tagt mindestens zwei Mal im Jahr.
die 1. Vorsitzende oder ein Mitglied des Vorstands ist Kraft ihres Amtes Mitglied im Vorstand des DEF Landesverband Bayern e.V.

 

Kontakt

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Deutscher Evangelischer Frauenbund Landesverband Bayern e. V.

Geschäftsstelle
Kufsteiner Platz 1
81679 München

Tel.: 089 /98 105 788
Fax: 089 /98 105 789

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BIC:    GENODEF1EK1

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Termin vereinbaren: Tel. 0176 / 577 67 668

Bürozeiten:

Mo,Mitt.,Do:8.00 bis 16.00 Uhr
Di: 8.00 bis 13.00 Uhr
Fr.8.00 bis 13.00 Uhr

Geschäftsführende Vorständin: 
Katharina Geiger
katharina.geiger@def-bayern.de

Geschäftsstelle:
Büroleiterin Maren Puls
info@def-bayern.de

Hausbüro (Vermietungen)
Hausmutter Sigrid Fernando
hausbuero@def-bayern.de

Pflichtangaben

Seit 2009 ist der Landesverband nach dem Qualitätsmanagementsystem QVB zertifiziert. http://www.procum-cert.de/